Verlegung Bushaltestelle/-verkehrszeichen Dorfstraße/Bahnhof
Verkehrsrechtliche Anordnung
hier: Versetzung Verkehrszeichen 224-40 Haltestelle, Dorfstraße in 25920 Stedesand
(K88-010).
Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs ordne ich gemäß § 45 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) in der zurzeit geltenden Fassung folgende verkehrsregelnde
Maßnahme an:
1. In der Dorfstraße im Bereich des Bahnüberganges innerhalb der Ortsdurchfahrt (K88-
010), ortseinwärts Höhe Seitenweg und Zum Bahnhof ist gemäß beigefügten
Verkehrszeichenplanes das Verkehrszeichen 224-40 (Haltestelle) etwa 5-10 Meter in
Richtung des vorhandenen Verkehrszeichens 306 (Vorfahrtstraße) zu versetzen.
2. Das Verkehrszeichen 224-40 (Haltestelle) an der Dorfstraße/Ecke Seitenweg
ortsauswärts Fahrtrichtung Trollebüll (K88-010) wird nicht versetzt.
3. Die Umsetzung der Maßnahme ist bis zum 31.03.2025 vorzunehmen. Den Zeitpunkt der
Durchführung der angeordneten Maßnahme bitte ich mir schriftlich mitzuteilen.
Aufgrund der Sanierungs-/Umbaumaßnahme des Bahnüberganges auf eine automatische
Schankenanlage ohne Bediener vor Ort ist hier der sog. Räumbereich (27m) sicherzustellen. Um
eine Überschneidung des im beigefügten Planes markierten Räumbereiches mit dem
Haltestellenbereich zu verhindern, bedarf es einer Versetzung der Haltestellenbeschilderung
ortseinwärts.